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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER NOVUM WOOD

Wir sind bestrebt, den mit uns geschlossenen Kaufvertrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit auszuführen. Es ist unser Wunsch, Sie auch weiterhin als zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen. Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen haben wir deshalb aufgeführt, da sie einerseits zu einem ordentlichen Vertragsabschluss gehören, branchenüblich sind und andererseits bei eventuell auftretenden Unstimmigkeiten zur Klärung beitragen. Sie gelten nur insoweit sie nicht zwingenden nationalen Konsumentenschutzbestimmungen widersprechen.

1. Vertragsabschluss

a. Unsere Lieferungen und Abschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen und Ergänzungen verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Kauf für beide Teile abgeschlossen und verbindlich. Maßgebend für den Inhalt des Kaufvertrages ist der schriftliche, vomVertragspartner durch Unterschrift bestätigte Kaufvertrag. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren können wir nicht gewähren.

 

b. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

2. Datenschutz

a. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten Wir verarbeiten personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung des Kaufvertrages erforderlich ist. Diese Daten sind: Anrede, Ggf. Titel, Vor- und Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Ggf. Telefonnummer, Ggf. Stockwerk, Ggf. Kommentar zur Bestellung.

 

b. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Soweit die Verarbeitung der Daten für den Abschluss des Vertrages erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Erlaubnisnorm für die Datenverarbeitung.

 

c. Zweck der Datenverarbeitung Die Datenverarbeitung dient der Abwicklung des geschlossenen Kaufvertrages.

 

d. Dauer der Speicherung Eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen und wenn Sie einen Löschungsanspruch geltend gemacht haben, wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

3. Änderungsvorbehalt

 

Hergestellte Möbel werden nach Muster und Abbildung verkauft. Handelsübliche Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. 

4. Lieferfrist

Sachliche gerechtfertigte, geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatz oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, bekannt geben, wann die Lieferung erfolgen wird. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verändert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mitgeteilt. Haben wir einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Vertragspartner von uns Erfüllung verlangen oder uns eine angemessene Frist (mindestens 8 Wochen) zur Nachholung unserer gesamten Leistung unter Rücktrittsdrohung setzen.

Vor allem bei Sonderanfertigungen ist bei Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass wir bereits hergestellte Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden können.

 

Wird die Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so kann der Vertragspartner schriftlich vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten bzw. versandbereit gemeldeten Teile und hinsichtlich solcher Teile, die zwar geliefert bzw. versandbereit gemeldet sind, aber vom Ersatzlieferanten nicht verwendbar sind, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz haben wir nur bei Vorsatz und grobem Verschulden zu leisten. Für nicht vom Rücktritt umfasste Teillieferung haben wir Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

5. Lieferung

 

a. Der Vertragspartner verpflichtet sich die bestellten Gegenstände zum vereinbarten Termin abzuholen bzw. zu übernehmen.

 

b. Im Falle einer vereinbarten Lieferung haftet der Vertragspartner dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Transportes möglich ist. Gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Alle aus Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht entstehenden Kosten und Schäden, auch etwaige Ansprüche Dritter, sind uns zu ersetzen.

 

c. Bei Selbstabholung geht die Nutzungsgefahr mit Abgang der Ware ab Lager auf den Vertragspartner über. Befindet sich der Vertragsschuldner trotz ordnungsgemäß angebotener Leistung unsererseits in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit dem Tag der Übergabebereitschaft auf den Vertragspartner über.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

a. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor.

 

b. Während des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware - z.B. im Falle einer Pfändung - sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind, ferner Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte auf das fremde Eigentum hinzuweisen sowie einen Besitzwechsel der Ware unverzüglich anzuzeigen.

 

c. Im Falle der Nichteinhaltung der in 9a. und 9b. festgelegten Verpflichtungen des Käufers, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

7. Rücktritt

a. Außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht beginnt oder einstellt oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt und deshalb unsere Bestellung nicht mehr erfüllt. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

b. Wir haben auch ein Rücktrittsrecht, wenn der Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs oder Vergleichsverfahren beantragt wird.

8. Gewährleistung

 

a. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung bzw. Abnahme unserer Leistung.

 

b. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Bei Austausch oder Verbesserung ist der Vertragspartner verpflichtet die mangelhafte Sache auf Verlangen an uns zu übersenden. Wir sind auch berechtigt auf unser Verlangen unsere allfällige Verbesserungspflicht am Wohnsitz des Vertragspartners zu erfüllen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt die mangelhafte Sache durch einen Dritten verbessern zu lassen.

 

c. Als zugesichert gelten nur jene Eigenschaften der Sache, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden.

 

d. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung, Nichteinhaltung unserer Montage-, Pflege- und Wartungshinweise durch den Vertragspartner entstehen. Farbschwankungen und Farbveränderungen, Maserungsabweichungen, Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, etc. (vgl. unseren allgemeinen Hinweis unten) sind keine Mängel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz, Ebenso wenig berechtigen handelsüblich bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material, insbesondere auch geringe Farbabweichungen bei Stoffen zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen.

 

e. Alle offensichtlich erkennbaren Mängel sollten unverzüglich nach Lieferung schriftlich angezeigt werden

9. Allgemeine Informationspflichten gem. § 36 VSBG

 

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Zurückbehaltungsrecht

 

Der Vertragspartner kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn wir die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben oder die Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Vertragspartner zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bieten wir eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht die Zahlung zu verweigern.

11. Unwirksamkeit, ergänzende Normen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich. Der rechtsunwirksame Punkt ist durch einen anderen zu ersetzen, der rechtswirksam ist und dem angestrebten wirtschaftlichen Sinn des unwirksamen Vertragspunktes möglichst nahekommt.

 

Allgemeiner Hinweis zu Massivholz

Farb- und Wuchsabweichungen sowie Äste und Astlöcher sind erwünschte Merkmale des Naturproduktes Holz und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Das lebende Naturmaterial wird weitgehend naturbelassen erhalten, dies birgt die Möglichkeit des Schwindens oder Quellens in sich, wodurch manchmal kleine Maß-Ungenauigkeiten, Fugen und Verspannungen (leichtes Verziehen von flächigen Teilen wie Fachböden, Seiten etc.) entstehen können. Die beschriebenen Eigentümlichkeiten der natürlichen Massivholzverarbeitung sind ein klassisches Merkmal und können deshalb nicht als Reklamationsgrund angesehen werden.

ZAHLUNGSMETHODEN

IM SHOWROOM

- Kredit- und Debitkarte

- Bargeld

 

ONLINE
- PayPal
- Überweisung

Zahlungsmethoden
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